Title: Falsch beantwortete Gesundheitsfragen: Was tun, wenn die BU nicht zahlt?
Author: RegioHelden
Published: 22. April 2020
Last modified: 31. Mai 2023

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# Falsch beantwortete Gesundheitsfragen: Was tun, wenn die BU nicht zahlt?

 Veröffentlicht am 22. April 202031. Mai 2023

Als einen der häufigsten Gründe für ihre **Leistungsverweigerung** führen die Berufsunfähigkeitsversicherungen(
BU) an, dass der Versicherungsnehmer beim Abschluss des Vertrages **falsche und/
oder unvollständige Angaben** zu den Gesundheitsfragen gemacht habe.

Schnell kann es für den Betroffenen, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und
die Berufsunfähigkeitsrente zur Sicherung seines Lebensstandards benötigt, zu einer
existenziellen Notlage kommen.

Unsere [Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/?output_format=md)
in Düsseldorf kann Ihnen in dieser Situation mit **Erfahrung und Expertise** helfen.
Denn allzu oft verweigert die Versicherung ihre Leistung unrechtmäßig.

## Leistungsverweigerung der BU muss nicht hingenommen werden

Die **Beantwortung von Gesundheitsfragen** zählt grundsätzlich zu den sensibelsten
Bereichen im Versicherungswesen. Dies gilt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
ganz besonders, weil hier detaillierte Angaben über die letzten (je nach Versicherer)**
fünf oder zehn Jahre** gemacht werden müssen.

Inzwischen hat die Rechtsprechung die „allmächtige“ Position der Versicherer allerdings
ein wenig zurechtgestutzt, sodass es durchaus **erfolgversprechende Möglichkeiten**
gibt, sich gegen (ungerechtfertigte) Leistungsverweigerungen zu wehren. In der Regel
reagiert ein BU-Versicherer bei (vermeintlich) falsch beantworteten Gesundheitsfragen
durch:

 * Rücktritt vom Vertrag
 * Kündigung des Vertrages
 * Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung
 * Nachträgliche Vertragsanpassung mit Risikoausschluss

## Nachweis „arglistiger Täuschung“ erforderlich

Insbesondere die „arglistige Täuschung“ ist in den letzten Jahren Gegenstand vieler
rechtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Die Richter am BGH haben dazu inzwischen
eine feste Position bezogen.

Demnach beinhaltet arglistige Täuschung das **bewusste Vorspielen falscher Gegebenheiten**
und das Verschweigen korrekter Umstände – beides mit dem Zweck, den Versicherer 
in die Irre zu führen und zu täuschen.

Gleichzeitig erfordert der Tatbestand arglistiger Täuschung den **willentlichen 
Vorsatz**, auf diese Weise die Entscheidung des Versicherers zum Vertragsabschluss
positiv zu beeinflussen.

Im Fazit bedeutet dies: Wenn Sie aus Unkenntnis oder purer Vergesslichkeit eine 
gesundheitliche Störung nicht angegeben haben, darf Ihnen die Versicherung keine
arglistige Täuschung unterstellen. Ein **fachkompetenter Rechtsanwalt** kann Ihnen
in diesem Fall zu Ihrem Recht verhelfen.

## Hohe Anforderungen an die „Hinweispflicht“ der BU

Das Recht der BU-Versicherer auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung wegen
vorvertraglichen Pflichtverstoßes bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ist
außerdem an eine **wichtige, formale Pflicht** gekoppelt.

So muss der Versicherer Sie vor Vertragsabschluss entweder durch eine „**gesonderte
Mitteilung in Textform**“ darauf hinweisen, welche Konsequenzen eine nicht wahrheitsgemäße
oder unvollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen hat.

Oder er muss Ihnen dies im Antrag direkt vor den Fragen zur Gesundheit in „**drucktechnisch
hervorgehobener**“ Form vor Augen führen, jedenfalls so, dass die Textpassage **
nicht überlesen** werden kann. Nach den Erfahrungen unserer Anwaltskanzlei Schnorrenberg•
Oelbermann erfüllen sehr viele BUs diese hohen (formalen) Anforderungen des BGH 
nicht.

Die Konsequenz ist, dass Sie als nicht arglistig handelnder Versicherungsnehmer 
trotz mangelhafter Gesundheitsangaben Ihren Versicherungsschutz behalten und die
Versicherung zahlen muss.

## BGH-Urteil: Die Anfechtungsfrist endet nach zehn Jahren

Ein sehr wichtiges Urteil haben die obersten Richter überdies vor rund zwei Jahren
gefällt: Sie entschieden **zugunsten des Versicherten**, obwohl dieser der Versicherung
eine Vorerkrankung verschwiegen hatte.

Der Grund lag einzig und allein in der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebenen**
Frist von zehn Jahren**, innerhalb derer eine Anfechtung von Verträgen überhaupt
möglich ist. Im Klartext: Nach zehn Jahren sind selbst Falschangaben verjährt, die
Anfechtungsfrist ist abgelaufen.

Natürlich wäre es nun fatal, aus diesem Urteil quasi einen „Freibrief“ abzuleiten,
es mit den Gesundheitsangaben nicht ganz so genau zu nehmen, weil ja nach zehn Jahren
nichts mehr passieren kann.

Eine BU soll nun gerade den **unvorhergesehenen Unglücksfall** abdecken – und der
passiert nicht nach Kalender. Trotzdem hat das Urteil Signalwirkung für viele „Altverträge“,
aus denen sich Leistungen jetzt unkomplizierter einfordern lassen.

## Nehmen Sie unsere juristische Hilfe in Anspruch

Es empfiehlt sich daher grundsätzlich, eine Leistungsablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
unverzüglich mit einem **fachkompetenten Rechtsanwalt** zu besprechen.

Unsere **Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann** verfügt über langjährige Erfahrung
und ausgezeichnete Expertise bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen einen Versicherer,
die Ihnen Ihre Rente verweigert, weil Sie (vermeintlich) falsche Angaben zu den 
Gesundheitsfragen gemacht haben.

**Rufen Sie uns an**, wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

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