Title: Acht Dinge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Thema Krankheit wissen sollten
Author: RegioHelden
Published: 4. November 2019
Last modified: 26. Mai 2023

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# Acht Dinge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Thema Krankheit wissen sollten

 Veröffentlicht am 4. November 201926. Mai 2023

Fehlzeiten durch Krankheitstage lassen sich im Unternehmensalltag nicht vermeiden.
Für den korrekten Umgang mit **Krankheiten im Arbeitsleben** gelten jedoch Regeln,
die zum Teil gesetzlich vorgeschrieben sind. Die folgenden acht Punkte zum Thema
Krankheit sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf alle Fälle wissen, um Unstimmigkeiten
und **rechtliche Auseinandersetzungen** zu vermeiden.

 1. **Informationspflicht für kranke Arbeitnehmer**
      Arbeitnehmer haben ihrem Arbeitgeber
    unverzüglich von einer **Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit** zu informieren. Der
    späteste Zeitpunkt, um diese Informationspflicht zu erfüllen, ist der Zeitpunkt
    des Arbeitsbeginns am **nächsten Arbeitstag**. Die Krankmeldung kann persönlich,
    telefonisch, per E-Mail oder auch mit Messenger-Diensten wie WhatsApp erfolgen.
    Ebenso ist es möglich, einen Kollegen damit zu beauftragen, den **Arbeitgeber**
    über die Erkrankung zu **informieren**. Die Anzeigepflicht einer Erkrankung gegenüber
    dem Arbeitgeber ist gesetzlich in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt.

 2. **Was eine Krankmeldung enthalten muss**
      Rein theoretisch reicht es aus, den 
    Arbeitgeber über die Erkrankung in Kenntnis zu setzen. Besser ist jedoch, wenn 
    der erkrankte Mitarbeiter bereits zu diesem Zeitpunkt **eine Prognose** darüber
    abgibt, wie lange er nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen kann. Möglich sind
    hier beispielsweise die folgenden Formulierungen:
 3. – Ich bin heute krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig, gehe aber davon aus, dass
    ich morgen wieder zur Arbeit kommen kann.
     – Ich gehe heute zum Arzt und teile 
    Ihnen dann schnellstmöglich die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mit.

 3. **Ärztliches Attest – das Unternehmen gibt die Regeln vor**
      Ab wann bei einer
    Erkrankung ein **ärztliches Attest** gefordert wird, liegt im Ermessen des jeweiligen
    Arbeitgebers. Einige Unternehmen fordern den Arztbesuch und eine offizielle Krankschreibung
    bereits am ersten Krankheitstag. Andere Firmen erwarten erst am dritten Kalendertag
    ein ärztliches Attest. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitnehmer eine ärztliche
    Krankschreibung **spätestens am dritten Kalendertag** nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit
    vorzulegen haben. Arbeitgeber, die hierfür kürzere Fristen fordern, haben das Recht
    dazu, sofern der Betriebsrat seine Zustimmung gegeben hat und in den individuellen
    Arbeitsverträgen nichts anderes vorgesehen ist.

 4. ** Was ist eine lückenlose Krankmeldung?**
      Eine Krankheit ist leider nicht immer
    nach der ersten **Krankschreibung** ausgestanden. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer
    verpflichtet, eine **Folgebescheinigung** vorzulegen, die die Anforderung einer
    lückenlosen Krankmeldung erfüllt. Als Beispiel: Die erste Krankheitsbescheinigung
    des Arztes wurde bis zum Dienstag ausgestellt – die Folgebescheinigung muss in 
    diesem Fall ab dem darauffolgenden Mittwoch gelten. Eine **lückenlose Krankmeldung**
    müssen Arbeitnehmer auch dann erbringen, wenn sie länger als sechs Wochen erkrankt
    sind und daher durch das Unternehmen keine Lohnfortzahlung mehr erhalten.

 5. ** Ist mit einer Erkrankung ein Kündigungsschutz verbunden?**
      Viele Arbeitnehmer
    meinen, dass eine Kündigung während einer Krankheit nicht rechtens ist – und folgen
    damit einem Irrtum. Arbeitgeber haben grundsätzlich das Recht, gegenüber erkrankten
    Mitarbeitern eine **ordentliche** oder, in speziellen Fällen, eine **fristlose 
    Kündigung** auszusprechen wie gegenüber jedem anderen Mitarbeiter auch.Ein legitimer
    Kündigungsgrund kann auch durch die Krankheit selbst gegeben sein. Das Recht des
    Arbeitgebers auf eine **krankheitsbedingte Kündigung** greift immer dann, wenn 
    ein Mitarbeiter **länger als sechs Wochen** wegen Krankheit fehlt und eine **negative
    Gesundheitsprognose** hat. Außerdem muss der Arbeitgeber für eine krankheitsbedingte
    Kündigung nachweisen, dass durch die Krankheit des Mitarbeiters betriebliche Belange
    beeinträchtigt werden.

 6. ** Muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Diagnose übermitteln?**
      Die Diagnose
    einer Erkrankung ist eine Privatangelegenheit, die der Arbeitgeber nicht erfahren
    muss. Arbeitnehmer haben lediglich die Pflicht, dem Unternehmen die ärztliche Prognose
    im Hinblick auf die Krankheitsdauer mitzuteilen.

 7. ** Was passiert bei einer Krankmeldung im Urlaub?**
      Wenn Arbeitnehmer im Urlaub
    erkranken und die deshalb verpassten **Urlaubstage später noch erhalten** wollen,
    sind sie verpflichtet, sich bereits am ersten Tag der Krankheit krankzumelden und
    ihrem Arbeitgeber ein entsprechendes** ärztliches Attes**t zu übermitteln. Bei 
    einer Erkrankung im Ausland muss der ausländische Arzt die Arbeitsunfähigkeit auf
    dem Attest explizit erwähnen. 

 8. ** Darf der Arbeitgeber ärztliche Krankheitsbescheinigungen anzweifeln?**
      Grundsätzlich
    ja – beispielsweise dann, wenn der Arbeitgeber den Eindruck hat, dass es sich bei
    dem Attest lediglich um eine **Gefälligkeitsbescheinigung** handelt, oder er einen
    begründeten Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer häufig vor oder nach dem Wochenende
    blaumacht, ohne dass ein Attest gefordert wird. Wenn der Arbeitgeber in der Lage
    ist, solche Vermutungen zu beweisen, darf er darauf mit einer Abmahnung oder sogar
    mit einer außerordentlichen Kündigung reagieren. 

**Kanzlei Schnorrenberg.Oelbermann – Ihr Rechtsbeistand in arbeitsrechtlichen Belangen**

Wenn es im beruflichen Umfeld zu Unstimmigkeiten im Rahmen einer Krankheit kommt,
sollten Sie sich frühzeitig rechtlichen Beistand suchen. Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei
Schnorrenberg.Oelbermann ist unter anderem auf das [Arbeitsrecht in Düsseldorf](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/arbeitsrecht/)
spezialisiert. Unseren Mandanten – Arbeitnehmern ebenso wie Arbeitgebern – stehen
wir mit Kompetenz und umfangreichen Erfahrungen zur Seite.

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[Was Sie schon immer zum Thema Pflichtteil im Erbrecht wissen wollten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2019/11/04/pflichtteil-im-erbrecht/)

[Falsch beantwortete Gesundheitsfragen: Was tun, wenn die BU nicht zahlt?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2020/04/22/falsch-beantwortete-gesundheitsfragen-was-tun-wenn-die-bu-nicht-zahlt/)

##  Ein Kommentar zu “Acht Dinge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Thema Krankheit wissen sollten”

 1.   **[Joachim Hussing](https://www.sgh-kassel.de/arbeitsrecht/)** sagt:
 2.  [10. März 2020 um 22:50 Uhr](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2019/11/04/krankheit-und-arbeitsrecht/#comment-19)
 3. Ich wollte schon immer mehr wissen über Arbeitsrecht. Ich denke, das ist etwas,
    über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel
    teilen. Das interessiert ihn auch. Er war in letzter Zeit krank, und er möchte 
    sicherstellen, dass seine Krankheit seine Arbeit nicht ruiniert.

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