Title: Arbeitsrecht: Vorschriften zum Urlaub – Wann darf ich in den Urlaub gehen?
Author: RegioHelden
Published: 29. Mai 2019
Last modified: 31. Mai 2023

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# Arbeitsrecht: Vorschriften zum Urlaub – Wann darf ich in den Urlaub gehen?

 Veröffentlicht am 29. Mai 201931. Mai 2023

Urlaub – das ist die schönste Zeit des Jahres. Auch Sie träumen von erholsamen Tagen
in der Ferne? **Doch wie viel Urlaub steht Ihnen als Arbeitnehmer eigentlich zu?**
Und dürfen Sie diesen nehmen, wann Sie wollen oder müssen Sie sich an bestimmte 
Vorschriften halten?

Wir von der Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann kennen uns mit den arbeitsrechtlichen
Regelungen rund um den Urlaub aus und klären Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer gerne
über Rechte und Pflichten auf.

## Wie viel Urlaub steht mir zu?

Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen jedem Arbeitnehmer **mindestens vier Wochen
Urlaub** zu. Zwar können **Tarif- oder Arbeitsverträge** für den Arbeitnehmer bessere
Lösungen vereinbaren, doch die gesetzlichen Vorgaben dürfen Arbeitgeber nicht unterschreiten.
Arbeitet der Beschäftigte auf Teilzeitbasis, so wird der Urlaubsanspruch entsprechend
heruntergerechnet.

Entscheidend für die Berechnung ist, **wie viele Tage der Arbeitnehmer in der Woche
tatsächlich arbeitet**. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird die Arbeitszeit über
das Jahr verteilt als Grundlage herangezogen. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

 * 6 Tage/Woche: 24 Urlaubstage
 * 5 Tage/Woche: 20 Urlaubstage
 * 4 Tage/Woche: 16 Urlaubstage
 * 3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage
 * 2 Tage/Woche: 8 Urlaubstage
 * 1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage

## Darf der Arbeitnehmer entscheiden, wann er Urlaub nimmt?

Grundsätzlich: ja. Die Entscheidung, wann und wie lange der Urlaub sein soll, liegt
erst einmal beim Arbeitnehmer. Allerdings darf sich der Beschäftigte nicht selbst
beurlauben, sondern muss dem **Arbeitgeber einen Urlaubsantrag vorlegen**. Dieser
wiederum hat laut § 7 Abs. 1 BUrlG die **Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen**.
Verweigert der Arbeitgeber den gewünschten Urlaub zu Unrecht, muss dieser den Arbeitnehmer
entschädigen, sofern dieser seine Urlaubstage nicht mehr vor Ende des Übertragungszeitraums
antreten kann.

Außerdem können dringliche **betriebliche Gründe** dem Urlaubswunsch des Beschäftigten
entgegenstehen. Da der Urlaub auch mit den anderen Kollegen abgestimmt werden muss,
können auch **soziale Gründe** für einen abgelehnten Urlaubsantrag sprechen. Zumindest
teilweise erlischt das Recht des Arbeitnehmers auf die freie Wahl seiner Urlaubszeit
im Hinblick auf die Betriebsferien. Sind diese im Unternehmen geplant, müssen alle
Arbeitnehmer oder zumindest eine Abteilung in diesem Zeitraum Urlaub nehmen.

## Wie ist die gesetzliche Regelung bei Urlaub & Krankheit?

Selbst, wenn es für den Arbeitgeber noch so hinderlich ist: **Krankheitstage** dürfen
grundsätzlich **nicht mit dem Jahresurlaub verrechnet** werden. Denn: **Krankheit
ist kein Urlaub!** Auch, wenn der Beschäftigte bereits Monate krank gewesen ist,
darf er immer seinen vollen Jahresurlaub nehmen. Laut § 7 Abs. 1 BUrlG darf der 
Arbeitgeber auch einen Urlaub im Anschluss an eine längere Krankheitszeit nicht 
verweigern.

Weiterhin schützt das Gesetz den Arbeitnehmer, wenn dieser wegen Krankheit seinen
Jahresurlaub nicht in der vorgeschriebenen Zeit nehmen konnte. Ist dies der Fall,
so darf der Mitarbeiter die restlichen Urlaubstage auch noch nach dem Ende des Übertragungszeitraumes
nehmen.

Wir als Kanzlei für [Arbeitsrecht in Düsseldorf](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/arbeitsrecht/)
beraten Sie sehr gerne bei weiteren Fragen.

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[Welche Rechte haben Sie bei einer Wiedereingliederung in den Job nach einer Krankheit?](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2019/05/29/rechte-wiedereingliederung-nach-krankheit/)

[Was Sie schon immer zum Thema Pflichtteil im Erbrecht wissen wollten](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2019/11/04/pflichtteil-im-erbrecht/)

##  Ein Kommentar zu “Arbeitsrecht: Vorschriften zum Urlaub – Wann darf ich in den Urlaub gehen?”

 1.   **[Joachim Hussing](https://www.rk-anwaelte-notar.de/taetigkeitsschwerpunkte)**
    sagt:
 2.  [20. Mai 2020 um 17:14 Uhr](https://www.schnorrenberg-oelbermann.de/2019/05/29/arbeitsrecht-vorschriften-urlaub-wann-darf-ich-in-den-urlaub/#comment-32)
 3. Danke für die Erklärung, dass jeder Mitarbeiter bis zu vier Wochen Urlaub haben
    kann. Mein Bruder erzählte mir, dass sein Chef ihn auf zwei Wochen Urlaub beschränkt
    hat. Ich werde meinem Bruder sagen, dass er mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten
    Anwalt sprechen soll, um rechtliche Hilfe für seine Situation zu erhalten.

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